Amtshandlungen
Taufe
Die Taufe ist eines der beiden Sakramente in der lutherischen Kirche und entsprechend bedeutsam. In St. Petrus freuen wir uns über Täuflinge sehr und gestalten die Taufgottesdienste fröhlich, intensiv und ansprechend.
In unserer Kirche finden die Taufen in der Regel am 1. und 3. Sonntag des Monats im Gottesdienst um 10:30 Uhr statt. Nach Absprache ist aber auch gerne ein anderer Sonntag möglich.
Weil die Taufe so wichtig ist, gibt es dafür Vorbedingungen:
Babies und Kleinkinder können getauft werden, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied unserer Kirche ist. Ältere Kinder und Jugendliche, die einen eigenständigen Taufwunsch haben, können sich - unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft ihrer Eltern - taufen lassen. In der Regel findet vor einer Taufe von Säuglingen und Kleinkindern ein Taufgespräch zwischen Pastor und Eltern statt. Bei älteren Kindern und Jugendlichen (außer bei Konfirmanden) sowie bei Erwachsenen ist darüber hinaus Taufunterricht notwendig. Anmeldungen zur Taufe nimmt das Kirchenbüro unter Tel. (04193) 72 45; E-Mail: info@kirche-rhen.de an.
Formular_Anmeldung_Taufe.pdf
Trauung
Der erste Schritt für Brautpaare auf dem Weg zu ihrer Trauung ist die Terminabsprache über das Kirchenbüro. Dann folgen insgesamt drei Vorgespräche, zwei mit dem Pastor und eines mit einem schon lange glücklich verheirateten Ehepaar aus unserer Gemeinde. Für den Tag der Trauung werden selbstverständlich auch Wünsche des Brautpaares berücksichtigt. Musikalische Beiträge der Gäste sind dazu willkommen, wenn sie dem gottesdienstlichen Charakter entsprechen.
Bedingung für eine kirchliche Hochzeit ist, dass mindestens einer der Brautleute Mitglied unserer Kirche ist.
Kontakt bitte über das Kirchenbüro unter Tel. (04193) 72 45; E-Mail: info@kirche-rhen.de
Formular_Anmeldung_Trauung.pdf
Beerdigung
Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang lautet, ob auch Personen kirchlich bestattet werden können, die keine Kirchenglieder (mehr) sind. Dies ist nur in extremen Ausnahmesituationen möglich, wenn die/der Verstorbene z.B. auf Grund eine Unfalltodes nicht die Möglichkeit hatte, sich auf den Tod vorzubereiten und einen geplanten Kircheneintritt zu vollziehen. Bei den anderen Nichtmitgliedern gehen wir davon aus, dass sie ihre Lebensentscheidung, kein Christ zu sein, eben nicht revidieren wollten. Eine kirchliche Bestattung durchzuführen entspräche dann - auch wenn es die Angehörigen wünschen - nicht dem Willen des oder der Verstorbenen. In jedem Fall besteht aber die Möglichkeit zu einem Gottesdienst anlässlich einer Beerdigung.
Auskunft hierzu gibt das Kirchenbüro, Tel. (04193) 72 45; E-Mail: info@kirche-rhen.de